Als Patient mit gesetzlicher Krankenversicherung haben Sie die Möglichkeit, einen Termin in unserer Selbstzahler-Sprechstunde zu buchen. Dabei berechnen wir die Leistungen nach der seit 1996 unveränderten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die staatlich vorgeschrieben ist.

Sie können für eine umfangreichere Abklärung in der Selbstzahler-Sprechstunde in der Regel mit Gebühren von 200-300 € rechnen.