Wenn Sie als Kassenpatient einen zeitnahen Termin wünschen, können wir diesen in der Selbstzahler-Sprechstunde anbieten. Dabei müssen wir die Leistungen strikt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abrechnen, die staatlich vorgegeben ist. Die  Gebührenordnung stammt aus dem Jahr 1996. Die 25 Jahre alten Tarife führen dazu, dass Ihre Untersuchung bei uns in der Selbstzahlersprechstunde günstiger wird als die Inspektion Ihres Autos beim Mechaniker.

Sie können für eine umfangreichere Abklärung in der Selbstzahler-Sprechstunde in der Regel mit Gebühren von 200-300 € rechnen.

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